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Kurze Information über Türkei

Türkei

Die Republik Türkei (Eigenbezeichnung Türkiye Cumhuriyeti Abk. T.C.) ist der Nachfolgestaat des Osmanischen Reiches und ging nach dem Ersten Weltkrieg aus diesem hervor. Die Türkei ist eine laizistische Republik. Der Laizismus geht auf den Staatsgründer Mustafa Kemal "Atatürk" zurück. Atatürk war bestrebt, durch viele gesellschaftliche Reformen die Türkei nach dem Vorbild Europas zu modernisieren. Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union.

Sprachen
In der Türkei werden folgende Sprachen verwendet:

> 90 % Türkisch (Amtssprache) sowie türkische Dialekte wie Azeri oder Tatarisch etc.
16–17 % kurdische Sprachen und Dialekte
2 % arabische Sprachen und Dialekte
1–2 % Zazaki (von den meisten Zaza als eigenständige Sprache gesehen, jedoch oftmals als kurdischer Dialekt bezeichnet)
sonstige Sprachen von ethnischen Minderheiten (Aramäisch, Armenisch, Albanisch, Georgisch, Griechisch, Lasisch, Tscherkessisch)
Siehe auch: Turksprachen, Türkische Sprache, Türk Dil Kurumu

Politik

In der Türkei herrscht eine Gewaltenteilung zwischen der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten und einer unabhängigen Justiz. Diese Verfassung wurde zuletzt 2002 verändert. Die Türkei ist das einzige demokratische Land der Welt, das mehrheitlich moslemisch geprägt ist.

Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden. Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem Ausland z. B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern, die im Ausland (vor allem in der Europäischen Union) leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen.

Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident, der die Mehrheitspartei oder die Regierungskoalition repräsentiert. Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung ab.

Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde 2005 mit Tülay Tugcu eine Frau zur Vorsitzenden des höchsten Gerichts der Türkei gewählt.

Der Inlandsnachrichtendienst Millî Istihbarat Teskilâti wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u. a. über die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes.

Siehe auch: Liste der Präsidenten der Türkei, Vorlage:Navigationsleiste Türkische Ministerpräsidenten

Wirtschaft
Die türkische Wirtschaft wuchs in den ersten sechs Monaten des Jahres 2004 mit einer überraschend hohen Wachstumsrate von 13,5 % und überholte damit sogar deutlich den Spitzenreiter China. Dieses Jahr (2005) wächst die türkische Wirtschaft im Vergleich nur noch moderat. Im 1. Quartal konnte das BSP um 5,3 % zulegen. Für 2005 erwarten die Analysten von HSBC Securities Türkei weiterhin eine Wachstumsrate von 5,2 % (BIP).

Die wirtschaftliche Situation der Türkei ist immer noch sehr widersprüchlich. Es besteht eine sehr große Kluft zwischen dem industrialisierten Westen und ihrer modernen Industrie (insbesondere den großen Metropolen) einerseits und dem agrarisch strukturierten und wenig entwickelten Osten andererseits.

Der Großraum Istanbul erreicht beispielsweise 41 % des durchschnittlichen Einkommens der 15 „alten“ EU-Staaten, der Osten hingegen nur 7 %. Diverse Projekte, u. a. die großen Staudamm-Projekte (Südostanatolien-Projekt (GAP)) sollen dem Osten helfen, sich besser zu entwickeln. Zudem gibt es innerhalb der türkischen Volkswirtschaft erhebliche strukturelle Probleme. So trägt die Landwirtschaft zum BSP lediglich 11,9 % bei, beschäftigt aber 30,6 % der Arbeitskräfte. Die Industrie trägt 29,6 % zum BSP bei und der Dienstleistungssektor 58,5 %. In der Industrie arbeiten 19,3 % aller Erwerbstätigen und in der Dienstleistung 44,5 %. Seit 1996 besteht zwischen der Türkei und der EU eine Zollunion (51,6 % der Exporte gehen in die EU, 46 % der Importe stammen aus der EU).

Die Türkei scheint ihre chronische Inflation mittlerweile in den Griff bekommen zu haben. Die Inflation erreichte zeitweise dreistellige, beinahe hyperinflationäre Zahlen (1994/1995 betrug sie 150 %), 2003 sank sie auf 18,4 %, nach Schätzungen betrug sie 2004 ca. 9,4 %. Am 1. Januar 2005 wurde die alte „Türkische Lira“ durch die „Neue Türkische Lira“ (Yeni Türk Lirasi) ersetzt. Damit verliert die Türkische Lira 6 Nullen. Außerdem wird die Untereinheit der Lira, der Kurus, wieder eingeführt.

Eine weitere wirtschaftliche Herausforderung für die Türkei stellt der hohe Schuldenstand dar. Bezogen auf das BSP beträgt sie 78,7 % (Stand 2003). Damit bekleidet die Türkei weltweit den 22. Platz der prozentual am BSP am wenigsten verschuldeten Staaten.

Die wichtigsten Wirtschaftssektoren sind die Textilindustrie, Tourismus, Automobilindustrie und die Elektronikbranche. Die Investitionen von ausländischen Investoren in der Türkei liegen bei ca. 4,6 Mrd. Euro (2002), davon alleine 3,3 Milliarden aus Deutschland. Es gibt ein nennenswertes Engagement ausländischer Unternehmen. 2002 gab es 5.129 ausländische Kapitalgesellschaften, die in der Türkei aktiv waren, die meisten davon aus EU-Staaten. 2005 erzielte der Staat durch Privatisierungen von Staatsunternehmen 20 Mrd. $.

Siehe auch: Zentralasien-Gipfel der Türkischen Republiken, Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation, Südostanatolien-Projekt

 
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