Türkei
Die Republik Türkei (Eigenbezeichnung Türkiye
Cumhuriyeti Abk. T.C.) ist der Nachfolgestaat des Osmanischen
Reiches und ging nach dem Ersten Weltkrieg aus diesem hervor.
Die Türkei ist eine laizistische Republik. Der Laizismus
geht auf den Staatsgründer Mustafa Kemal "Atatürk" zurück.
Atatürk war bestrebt, durch viele gesellschaftliche
Reformen die Türkei nach dem Vorbild Europas zu modernisieren.
Seit dem 3. Oktober 2005 laufen die Beitrittsverhandlungen
der Türkei mit der Europäischen Union.
Sprachen
In der Türkei werden folgende Sprachen verwendet:
> 90 % Türkisch (Amtssprache) sowie türkische
Dialekte wie Azeri oder Tatarisch etc.
16–17 % kurdische Sprachen und Dialekte
2 % arabische Sprachen und Dialekte
1–2 % Zazaki (von den meisten Zaza als eigenständige
Sprache gesehen, jedoch oftmals als kurdischer Dialekt bezeichnet)
sonstige Sprachen von ethnischen Minderheiten (Aramäisch,
Armenisch, Albanisch, Georgisch, Griechisch, Lasisch, Tscherkessisch)
Siehe auch: Turksprachen, Türkische Sprache, Türk
Dil Kurumu
Politik
In der Türkei herrscht eine Gewaltenteilung zwischen
der Legislative, Exekutive und der Judikative. Nach der Verfassung
aus dem Jahr 1982 ist die Türkei eine parlamentarische
Demokratie mit einem relativ mächtigen Präsidenten
und einer unabhängigen Justiz. Diese Verfassung wurde
zuletzt 2002 verändert. Die Türkei ist das einzige
demokratische Land der Welt, das mehrheitlich moslemisch
geprägt ist.
Gesetzgebendes Organ (Legislative) ist in der Türkei
die Große Nationalversammlung (Türkiye Büyük
Millet Meclisi). Sie besteht aus 550 Parlamentariern, die
vom Volk direkt für fünf Jahre gewählt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr ist jeder Staatsbürger in der
Türkei wahlberechtigt. Gewählt werden darf jedoch
nur innerhalb der Türkei, eine Wahlbeteiligung aus dem
Ausland z. B. durch eine Briefwahl für im Ausland lebende
türkische Staatsbürger existiert nicht. Aufgrund
dieser Reglung sind Millionen von türkischen Staatsbürgern,
die im Ausland (vor allem in der Europäischen Union)
leben und arbeiten von den Wahlen ausgeschlossen.
Staatsoberhaupt ist der vom Parlament für sieben Jahre
gewählte Staatspräsident. Eine Wiederwahl des Staatspräsidenten
ist per Verfassung verboten. Der Staatspräsident beauftragt
den Parteivorsitzenden der Mehrheitspartei mit der Bildung
der Regierung. Regierungschef ist der Ministerpräsident,
der die Mehrheitspartei oder die Regierungskoalition repräsentiert.
Der Staatspräsident segnet die Minister der Regierung
ab.
Das Verfassungsgericht ist der oberste Gerichtshof der Türkei.
Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit
der vom Parlament verabschiedeten Gesetze. Erstmals wurde
2005 mit Tülay Tugcu eine Frau zur Vorsitzenden des
höchsten Gerichts der Türkei gewählt.
Der Inlandsnachrichtendienst Millî Istihbarat Teskilâti
wacht mittels umfangreicher Ermächtigungen u. a. über
die innere Ordnung, Verfassung und Sicherheit des Landes.
Siehe auch: Liste der Präsidenten der Türkei,
Vorlage:Navigationsleiste Türkische Ministerpräsidenten
Wirtschaft
Die türkische Wirtschaft wuchs in den ersten sechs
Monaten des Jahres 2004 mit einer überraschend hohen
Wachstumsrate von 13,5 % und überholte damit sogar deutlich
den Spitzenreiter China. Dieses Jahr (2005) wächst die
türkische Wirtschaft im Vergleich nur noch moderat.
Im 1. Quartal konnte das BSP um 5,3 % zulegen. Für 2005
erwarten die Analysten von HSBC Securities Türkei weiterhin
eine Wachstumsrate von 5,2 % (BIP).
Die wirtschaftliche Situation der Türkei ist immer
noch sehr widersprüchlich. Es besteht eine sehr große
Kluft zwischen dem industrialisierten Westen und ihrer modernen
Industrie (insbesondere den großen Metropolen) einerseits
und dem agrarisch strukturierten und wenig entwickelten Osten
andererseits.
Der Großraum Istanbul erreicht beispielsweise 41 %
des durchschnittlichen Einkommens der 15 „alten“ EU-Staaten,
der Osten hingegen nur 7 %. Diverse Projekte, u. a. die großen
Staudamm-Projekte (Südostanatolien-Projekt (GAP)) sollen
dem Osten helfen, sich besser zu entwickeln. Zudem gibt es
innerhalb der türkischen Volkswirtschaft erhebliche
strukturelle Probleme. So trägt die Landwirtschaft zum
BSP lediglich 11,9 % bei, beschäftigt aber 30,6 % der
Arbeitskräfte. Die Industrie trägt 29,6 % zum BSP
bei und der Dienstleistungssektor 58,5 %. In der Industrie
arbeiten 19,3 % aller Erwerbstätigen und in der Dienstleistung
44,5 %. Seit 1996 besteht zwischen der Türkei und der
EU eine Zollunion (51,6 % der Exporte gehen in die EU, 46
% der Importe stammen aus der EU).
Die Türkei scheint ihre chronische Inflation mittlerweile
in den Griff bekommen zu haben. Die Inflation erreichte zeitweise
dreistellige, beinahe hyperinflationäre Zahlen (1994/1995
betrug sie 150 %), 2003 sank sie auf 18,4 %, nach Schätzungen
betrug sie 2004 ca. 9,4 %. Am 1. Januar 2005 wurde die alte „Türkische
Lira“ durch die „Neue Türkische Lira“ (Yeni
Türk Lirasi) ersetzt. Damit verliert die Türkische
Lira 6 Nullen. Außerdem wird die Untereinheit der Lira,
der Kurus, wieder eingeführt.
Eine weitere wirtschaftliche Herausforderung für die
Türkei stellt der hohe Schuldenstand dar. Bezogen auf
das BSP beträgt sie 78,7 % (Stand 2003). Damit bekleidet
die Türkei weltweit den 22. Platz der prozentual am
BSP am wenigsten verschuldeten Staaten.
Die wichtigsten Wirtschaftssektoren sind die Textilindustrie,
Tourismus, Automobilindustrie und die Elektronikbranche.
Die Investitionen von ausländischen Investoren in der
Türkei liegen bei ca. 4,6 Mrd. Euro (2002), davon alleine
3,3 Milliarden aus Deutschland. Es gibt ein nennenswertes
Engagement ausländischer Unternehmen. 2002 gab es 5.129
ausländische Kapitalgesellschaften, die in der Türkei
aktiv waren, die meisten davon aus EU-Staaten. 2005 erzielte
der Staat durch Privatisierungen von Staatsunternehmen 20
Mrd. $.
Siehe auch: Zentralasien-Gipfel der Türkischen Republiken,
Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation, Südostanatolien-Projekt
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